
Die Schwerbehindertenvertretung stellt Ihnen hier aktuelle oder wichtige Publikationen, Broschüren, Richtlinien und Prospekte aus dem Bereich des Universitätsklinikums Bonn sowie von anderen Behörden, Einrichtungen und Institutionen vor.
Es kann sich hierbei um Dokumente zu aktuellen Themen oder sonstiger Relevanz für Schwerbehinderte handeln.
Die Unterlagen liegen in der Regel im PDF-Format vor und können entweder sofort oder über die Internetseiten des Anbieters heruntergeladen werden.
Das Amt für Soziales und Wohnen hat den "Wegweiser zur Suchtvorbeugung und Suchtkrankenhilfe in Bonn" aktualisiert und jetzt in einer zweiten Auflage herausgebracht. In der Adressensammlung sind Bonner Einrichtungen und aktuelle Internetadressen aufgeführt, die bei Fragen rund um das Thema Sucht weiterhelfen.
Der Wegweiser kann im Internet als PDF-Datei aufgerufen werden. Druckexemplare liegen kostenfrei in allen Bezirksverwaltungsstellen und an der Information im Stadthaus aus.
Zudem können Einzelexemplare unter der Telefonnummer 77 49 40 kostenlos bestellt werden.
Die neue Versorgungsmedizin-Verordnung ersetzt seit dem 1.Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit durch die Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze". Sie sind allen Begutachtungen im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht zugrunde zu legen.
Die Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes sowie weitere Publikationen können Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladen.
Frau Manuela Biermann aus der Abteilung 2.1, Haushalt und Wirtschaftsplan, Drittmittel hat für die Schwerbehindrtenvertretung ein Schreiben zum Behindertenpauschbetrag verfasst.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen Frau Biermann (Tel: 16802) oder Herr Supp (Tel: 15345) gerne telefonisch zur Verfügung.
BehindertenpauschbetragDas Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn hat den Flyer "Städtische Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige" überarbeitet und neu aufgelegt.
Darin sind Adressen, Telefonnummern und das Leistungsangebot städtischer Anlaufstellen aufgeführt. Sie richten sich an Pflegebedürftige, an Menschen mit Behinderungen sowie an behinderte Kinder und Jugendliche und an Erwachsene mit psychischen Störungen. Angesprochen sind immer auch die Angehörigen.
Der Flyer ist ab sofort an allen städtischen Informationsstellen wie
den Bürgerämtern und im Internet unter
www.bonn.de erhältlich oder kann als
pdf-Dokument
hier im Intranet des Universitätsklinikums heruntergeladen werden.
Für Entspannungsübungnen am Bildschirmarbeitsplatz steht Ihnen die Software "Workrave" die Sie zur Installation auf Ihren Windows Rechner kostenlos in deutscher Sprache von der Homepage der Firma Workrave herunter laden können, zur Verfügung.
Diese Software mit Ihren Übungen hilft Ihnen bei der Vorbeugung des RSI-Syndroms (Repetetive Strain Injury) und unterstützt den Genesungsprozes.
Weiter Informationen zu diesem Thema können Sie auch der Homepage der Abteilung Arbeitsschutz / Umweltschutz entnehmen.
Frau Manuela Biermann aus der Abteilung 2.1, Haushalt und Wirtschaftsplan, Drittmittel hat ein Schreiben zur Absetzbarkeit von Fahrtkosten bei nachgewiesener Schwerbehinderung verfasst.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen Frau Biermann (Tel: 16802) oder Herr Supp (Tel: 15345) gerne telefonisch zur Verfügung.
Absetzbarkeit von Fahrtkosten
© Finazministerium NRW
Das Finanzministerium des Landes NRW hat in einer aktuellen Broschüre Informationen zusammengestellt, die behinderten Menschen und ihren Angehörigen helfen sollen, ihre Steuervorteile voll auszuschöpfen.
Die Broschüre "Steuertipps für Menschen mit einer Behinderung und Menschen im Ruhestand" können Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums NRW unter "Broschüren" aufrufen und bestellen oder als pdf-Dokument
heruntergeladen werden.
© LVR
Die Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX im Sommer 2005 hat Arbeitgebern eine neue Aufgabe im Bereich Prävention gebracht: das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das auf eine systematische betriebliche Praxis zur Gesundhaltung der Belegschaft und im Einzelfall auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit bzw. des Arbeitsplatzes zielt.
Doch in vielen Unternehmen und Dienststellen verbinden sich noch zahlreiche Fragezeichen mit dem Thema "BEM". Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben deshalb die Broschüre "Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement" veröffentlicht.
Die 56 Seiten umfassende Broschüre erläutert die Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, das Vorgehen im Einzelfall, gibt Hinweise zum Datenschutz und stellt mögliche Phasen und Schritte einer systematische Einführung als Projekt vor. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bzw. kann als pdf-Dokument
heruntergeladen werden.
Zu Ihrer Information haben wir Ihnen hier die aktuellen Richtlinien zum SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen Landesdienst - in der 2. überarbeitete Auflage, als PDF-Dukument eingestellt.