Die Schwerbehindertenvertretung des UKB



Neues & Aktuelles

Neues und Aktuelles beim Universitätsklinikum Bonn

Die Schwerbehindertenvertretung informiert hier über aktuelle Themen aus dem Bereich des Universitätsklinikums Bonn sowie von anderen Behörden, Einrichtungen und gibt Termine für Messen bekannt.





Die SBV zieht um

Die SBV zieht um   © (Bild)

Die Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Bonn zieht mal wieder um!

Die Schwerbehindertenvertretung ist wegen Umzug zwischen dem 19.03.2012 und 30.03.2012 nur eingeschränkt erreichbar.

In dringenden Fällen bitten wir Sie, entweder per E-Mail oder über das Geschäftszimmer des Personalrates –Frau Steinseifer (Tel. 16099)– Kontakt zu uns aufzunehmen.

Ab dem 02.04.2012 ist die Schwerbehindertenvertretung in ihrem neuen Domizil im Wohnheim 1 Erdgeschoss rechts wieder zu erreichen.

Unser neues Büro finden Sie auf dem Lageplan unter der Gebäudenummer 341 (Bildungszentrum / Wohnheim 1).

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre SBV






[zum Seitenanfang]

Jahresversammlung der Schwerbehinderten Mitarbeiter

Die Schwerbehindertenvertretung hat am Mittwoch, den 14.12.2011 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die turnusmäßige jährliche Schwerbehindertenversammlung abgehalten.

Die Veranstaltung fand im Sitzungssaal des Forschungszentrums Life & Brain im Erdgeschoß statt.



[zum Seitenanfang]

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2011

Finanzielle Unterstützung von Aktionen (30.4. bis 15.5.) durch „Aktion Mensch“ möglich

„Inklusion beginnt im Kopf. Unter diesem Motto startet der diesjährige Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Seit Beginn der Initiative „dieGesellschafter“ haben fast eine Million Menschen die Internetseite dieGesellschafter.de besucht und viele tausend Verbände haben Projekte zur Veränderung der Gesellschaft gestartet. Auch der 5. Mai hat mit knapp 2.000 Aktionen zum Erfolg der Initiative beigetragen. Nach fünf Jahren endet nun die Initiative. Der 5. Mai jedoch geht weiter.

Im Rahmen einer neuen großangelegten Inklusions-Kampagne der Aktion Mensch findet dieses Jahr der Aktionstag 5. Mai statt. Vom 30. April bis zum 15. Mai sind alle Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe aufgerufen, eine Aktion rund um das Thema Inklusion zu veranstalten. Die Veranstaltungen können auch dieses Jahr verschiedene Schwerpunkte haben. Zentrale Bereiche können Freizeit, Arbeit, Bildung, Wohnen und Barrierefreiheit sein. Plakate mit neuen Motiven werden den Aktivisten vor Ort zur Verfügung gestellt.

Als Teil der neuen Inklusions-Kampagne unterstützt die Aktion Mensch die Aktionen zum 5. Mai wieder finanziell und mit Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit.

… eine Antragstellung [ist] … ab dem 1. April 2011 möglich. Der Förderantrag kann … unter www.aktion-mensch.de/soviel gestellt werden. Weitere Auskünfte rund um den Aktionstag finden Sie im Internet ( http://www.aktion-mensch.de/aktion/soviel/aktionstag.php).

Detaillierte Informationen zur Förderung der 5. Mai-Aktionen können Sie den Förderbestimmungen entnehmen
(http://www.aktion-mensch.de/foerderung/index.php).

Weitere Auskünfte rund um den Aktionstag finden Sie im Internet (siehe http://www.aktion-mensch.de/aktion/soviel/aktionstag.php).



[zum Seitenanfang]

BEM-Prämien

Für ihr vorbildliches Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat der LVR jüngst drei Arbeitgeber ausgezeichnet. Die Gemeindeverwaltung Kürten, die Kreisverwaltung Wesel und die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert erhielten jeweils eine Prämie.

Das LVR-Integrationsamt prämiert jedes Jahr Unternehmen,
(lesen Sie weiter......) Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format)



[zum Seitenanfang]

SB-Ausweis für Diabetiker

Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen.

Damit heben sich für Diabetiker die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis verändert.

Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis. (lesen Sie weiter......) Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format)



[zum Seitenanfang]

Ausnahme bei Parkerleichterung in NRW auch ohne Merkzeichen „aG“

Gute Nachrichten für schwerbehinderte Menschen, die bislang nicht die strengen Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorweisen konnten. Betroffene können nur eine Ausnahmeparkgenehmigung bei den Straßenverkehrsämtern beantragen. Ermöglicht wird dies durch eine bundesweite Neuregelung, denen sich die einzelnen Bundesländer anschließen müssen.

NRW hat der Neuregelung bereits zugestimmt. ( lesen Sie weiter......) Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format)

© Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)



[zum Seitenanfang]

Urlaub bei langer Erkrankung

Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31.03. des Folgejahres bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin

Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird Urlaub, der bis zum Ende des Urlaubsjahres wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden kann, nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) maximal bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen. Konnte er bis zu diesem Zeitpunkt wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, verfiel er ersatzlos.

Das gilt auch für den Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 31.03. des Folgejahres. Eine Abgeltung setzte stets Arbeitsfähigkeit voraus.

Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 
			31.03. des Folgejahres bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers/einer 
			Arbeitnehmerin

© INFO recht

Neue Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.01.2009 und BAG vom 19.05.2009 (9 AZR 477/07)

  1. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub auch bei langfristiger, über das Kalenderjahr hinausgehender Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass der gesetzliche Mindesturlaub von 4 Wochen auch dann gewährt werden muss, wenn ein/e Arbeitnehmer/in das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig krank ist und bis zum 31.03. des Folgejahres nicht wieder arbeitsfähig wird.

  2. Der wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.03. des Folgejahres nicht genommener Resturlaub kann gem. Artikel 7 der EU-Richtlinie 2003/88 nicht verfallen. (lesen Sie weiter......) Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften 
	(Portable Document Format)



[zum Seitenanfang]

Bundesweit mehr als 35.000 Arztpraxen behindertengerecht

Arzt-Auskunft nennt barrierefreie Praxen

Für die fast sieben Millionen Schwerbehinderten in Deutschland können Arztbesuche mühsam sein - Treppe statt Lift, fehlende Rampen. Zum "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung" am 3. Dezember hat die Stiftung Gesundheit ermittelt, dass mittlerweile bundesweit mehr als 35.000 Arzt- und Zahnarztpraxen rollstuhl- und behindertengerecht ausgebaut sind. Dies ergibt sich aus dem von der Stiftung geführten Adressverzeichnis niedergelassener Ärzte in Deutschland.

Bei der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit erfahren Patienten, ob eine Praxis barrierefrei ist. Außerdem sind die Praxen gekennzeichnet, bei denen der Zugang ebenerdig bzw. ein Fahrstuhl vorhanden ist. Denn dies müssen gehbehinderte Patienten wissen, bevor sie einen Arzt ( lesen Sie weiter......).

© by Stiftung Gesundheit





[zum Seitenanfang]

Neuer Flyer informiert über Beratungsstellen

Anlaufstellen für pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Angehörige

Neuer Flyer informiert über Beratungsstellen

© Stadt Bonn Pressedienst vom 15.04.09

Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn hat den Flyer "Städtische Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige" überarbeitet und neu aufgelegt.

Darin sind Adressen, Telefonnummern und das Leistungsangebot städtischer Anlaufstellen aufgeführt. Sie richten sich an Pflegebedürftige, an Menschen mit Behinderungen sowie an behinderte Kinder und Jugendliche und an Erwachsene mit psychischen Störungen. Angesprochen sind immer auch die Angehörigen.

Der Flyer ist ab sofort an allen städtischen Informationsstellen wie den Bürgerämtern und im Internet unter www.bonn.de erhältlich oder kann als pdf-Dokument Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format) hier im Intranet des Universitätsklinikums heruntergeladen werden.





[zum Seitenanfang]

Urlaub bei langer Erkrankung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krankheitsbedingt Urlaub aus den Vorjahren haben, können ihren Anspruch bei den jeweiligen Sachbearbeitern/innen des Geschäftsbereiches 1 in Bezug auf die beiden Aktenzeichen (siehe Bericht aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 21.01.09) gelten machen. Dies gilt ebenfalls für diejenigen, die krankheitsbedingt jetzt schon absehen können (z. B. Chemotherapie), dass sie ihren Urlaub nicht bis zum 31. Mai dieses Jahr nehmen können. (sbv)

EuGH Urteil zum Thema Übertragung 
			- respektive Auszahlung - von Urlaub bei langer Erkrankung

© FAZ vom 21.01.09


EuGH Urteil zum Thema Übertragung - respektive Auszahlung - von Urlaub bei langer Erkrankung

Auch nach einer langen Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihren ungenutzten Urlaub - sie dürfen ihn entweder nachholen oder der Arbeitgeber muss ihnen die Urlaubstage nachträglich auszahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) auf Anfrage eines deutschen und eines britischen Gerichts entschieden (Az. C-350/06 und C-520/06). (lesen Sie weiter......)



(Aus: FAZ vom 21.01.09 ) Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format)




[zum Seitenanfang]

Krankheit in der Altersteilzeit

Messe REHACAR

© HPR-Info 1/2007 des HPR Oberste Baubehörde

Was bei längerer Krankheit in der Altersteilzeit zu beachten ist.

Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Krankenbezüge

Nach dem TV-L haben alle Beschäftigten während der ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung ist in § 21 TV-L geregelt.
(lesen Sie weiter......)

(Aus: HPR-Info 1/2007 des HPR Oberste Baubehörde") Acrobat Reader Logo - Dateiformat der Infoschriften (Portable Document Format)





[zum Seitenanfang]

Zuverdienst für Frührentner bis 65

Die Einkommensgrenze wird hier rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auf 400 Euro angehoben - bisher waren es 355 Euro.

Mit der Zustimmung des Bundestages ist nun die Verdienstgrenze für Frührentner die selbe wie bei 400-Euro-Jobs. Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.

Danach hat die Höhe des erzielten Einkommens keine Auswirkungen mehr auf die Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin.




© MS;

| Startseite |
| Hilfe | Impressum | Inhaltsübersicht | Antrag |
| Mitteilungen | Gesetze | Links | Projekte | Publikationen | Neues & Aktuelles |