
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung (GdB) oder einen Änderungsantrag auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung zu stellen. Ebenso finden Sie hier Informationen zum Antrag auf Gleichstellung sowie die jeweiligen Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen vor.
Die Antragsformulare liegen im PDF-Format und teilweise im Word-Format vor.
Des Weiteren finden Sie hier den Acrobat Reader den Sie zum Betrachten und Ausfüllen der Antragsunterlagen im PDF-Format benötigen.
Auch Information zur Beauftragten des Arbeitgebers sowie die Möglichkeiten einen elektronischen Schwerbehindertenantrag zustellen, finden Sie hier vor.
Gerne sind Ihnen das Team der Vertrauenspersonen beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Durch die Auflösung des Versorgungsamt in Köln, ist nunmehr eine ortsnahe Erledigung der Antragangelegenheitendurch möglich. Die zentrale Anlaufstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten hat ihren Sitz in Bonn Bad Godesberg.
Durch die Auflösung der Versorgungsämter in NRW und der Übernahme der Aufgaben in Bonn durch das Amt für Soziales und Wohnen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie haben sich auch die Antragsformulare geändert.
In jedem Bundesland sind nun verschiedene Ansprechpartner und Antragsformulare zur Antragsstellung notwendig. So finden Kombinationsanträge bestehend aus Erstantrag (Feststellung einer Behinderung (GdB)) und Änderungsantrag (Feststellung eines höheren Grades der Behinderung) als auch jeweils Einzelanträge Anwendung.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen verschiedene Anträge im Word-Format und PDF-Format aus den benachbarten Bundesländern zum Herunterladen und Ausdrucken aufgelistet.
| Bundesland | Format | Beschreibung |
|---|---|---|
| Nordrhein Westfalen | Kombinationsantrag | |
| Rheinland Pfalz | Erstantrag | |
| Rheinland Pfalz | Erstantrag | |
| Rheinland Pfalz | Änderungsantrag | |
| Rheinland Pfalz | Änderungsantrag | |
| Hessen | Erstantrag | |
| Hessen | Änderungsantrag | |
Den Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) können Sie bei der Agentur für Arbeit oder bei der Schwerbehindertenvertretung erhalten.
Den Acrobat Reader den Sie zum Betrachten und Ausdrucken der Anträge benötigen, können Sie sich hier herunterladen.
Die Funktion des Beauftragten des Arbeitgebers wird durch Frau Doris Magdalaine wahrgenommen.
Sie ist telefonisch unter der Nummer 0228 - 287 - 14113 während der üblichen Geschäftszeit zu erreichen.
Menschen mit Behinderungen können ab sofort einen Schwerbehinderten-Antrag auch per Internet stellen. Die Versorgungsverwaltung NRW hat dazu jetzt die Seite www.elsa.nrw freigeschaltet. Sie ermöglicht den elektronischen Schwerbehinderten - Antrag.
In dem Portal erhalten Betroffene Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen. Pro Jahr stellen 360.000 Menschen in den elf NRW-Versorgungsämtern einen Antrag auf einen Schwerbehinderten-Ausweis.....
Versorgungsamt in Köln aufgelöst - Ortsnahe Erledigung durch die Stadtverwaltung - Termine für Schwerbehinderte auch im Rathaus Beuel möglich.
Ab dem 2. Januar 2008 übernehmen das Amt für Soziales und Wohnen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie Aufgaben des Versorgungsamtes in Köln. Die Kölner Dienststelle wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst und Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts sowie des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes müssen dann in Bonn geregelt werden. Die Auflösung der Versorgungsämter zum 1. Januar 2008 hatte der Landtag NRW beschlossen.
Service für Schwerbehinderte
Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter und Änderungen im Grad der Behinderung müssen an die Stadtverwaltung Bonn, Amt 50-32, gerichtet werden. Elf Beschäftigte des bisherigen Kölner Versorgungsamtes wechseln mit ihren Aufgaben und ihrem Fachwissen nach Bonn.
Die zentrale Anlaufstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten hat ihren Sitz im:
Für ausführliche Beratungen sollten Termine vereinbart werden. Auf Wunsch sind Termine auch noch im Rathaus Beuel möglich.
Öffnungszeiten der neuen Anlaufstelle im Rathaus Bad Godesberg sind montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr. Außerdem gibt es eine zusätzliche telefonische Servicezeit dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr.
Ansonsten bleibt der bisherige Service der Stadtverwaltung unverändert. Informationen und
Antragsvordrucke sind über die Homepage der Stadt Bonn im Internet, www.bonn.de, an den
Informationsstellen der Stadtverwaltung im Stadthaus, dem Verwaltungsgebäude am Bottlerplatz
und den Bezirksrathäusern erhältlich.
Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise wird auch weiterhin von den
Bürgerämtern übernommen, sofern der Ausweis noch ein Feld zur Verlängerung aufweist.