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Forensische Toxikologie und Alkohologie

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Wie kann man eine Untersuchung beauftragen?

DOWNLOAD AUFTRAGSFORMULAR

Bitte das Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Probenmaterial versenden an:

Institut für Rechtsmedizin
Forensische Toxikologie
Stiftsplatz 12
53111 Bonn

 

Was bieten wir an?

Unser forensisch-toxikologisches Labor bietet verschiedene chemisch-toxikologische Analysen auf Arzneistoffe, Drogen, Alkohol (einschließlich Ethylglucuronid (EtG)) sowie andere Giftstoffe an. Unsere Analysen können Ihnen Informationen darüber liefern, ob eine Substanzaufnahme bzw. Arzneimitteleinnahme vorgelegen bzw. ob eine Beeinflussung oder gar Intoxikation bestanden hat.

Bitte beachten Sie:

  1. Wir bieten keine 24/7-Analytik an.
  2. Bei akuten Notfällen mit hoher Dringlichkeit bitten wir um entsprechende Mitteilung auf unserem Auftragsformular und vor Einsendung um Rücksprache mit dem Labor (0228 287-58310), ob die Analysen wie gewünscht durchführbar sind.
  3. Für die Bearbeitung Ihres Auftrags sind neben den Angaben zum Patienten zwingend eine gültige Kostenstelle und eine Adresse für die schriftliche Befundübermittlung sowie eine Telefonnummer für Rückfragen und telefonische Befundübermittlung auf dem Auftragsformular anzugeben.
  4. Bei Fragestellungen, die über das übliche Leistungsspektrum hinausgehen, ist vor Einsendung der Proben zwingend Rücksprache mit dem Labor zu nehmen.

 

Was wird untersucht?

Üblicherweise führen wir in Abhängigkeit von der Fragestellung die Analysen im Blut und/oder Urin aber auch in Mekonium durch. Untersuchungen von Haaren können ebenfalls auf Anfrage durchgeführt werden.

 

Welche Analyseverfahren werden wann angewendet?

In Abhängigkeit der Fragestellung kommen folgende Analysenverfahren zur Anwendung:

  • immunchemische Verfahren (nur hinweisgebend)
  • quantitative und halbquantitative massenspektrometrische Verfahren (GC-MS, LC-MS) zur Bestimmung von Arzneistoffen, Drogen und anderen Giftstoffen
  • quantitative Verfahren (GC-FID/ADH-Methode) zur Bestimmung von Trinkalkohol bzw. von Begleitstoffen (GC-FID)
  • qualitative Suchanalysen/Screenings mittel LC-MS und/oder GC-MS zum Nachweis von Arzneistoffen, Drogen und anderen Giften

Bei einer fraglichen Aufnahme von klassischen Rauschdrogen und/oder ausgewählten, häufig auch missbräuchlich angewendeten Arzneistoffen (z. B. Benzodiazepine) führen wir ohne anderweitige Beauftragung zunächst nur ein immunchemisches Screening durch. Da bei Vorliegen positiver immunchemischer Ergebnisse diese Befunde nur einen Hinweis auf eine mögliche Substanzaufnahme liefern, ist für die Beweisführung einer Aufnahme die Durchführung einer beweissicheren chromatographischen Analyse zur Befundabsicherung zwingend erforderlich. Entsprechende Befundabsicherungen können Sie auf unserem Auftragsblatt direkt mit beauftragen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.

Welche Analysen möglich sind, entnehmen Sie gerne unserem Leistungsspektrum im Anhang unseres Auftragsformulars (siehe oberste Zeile).

 

Bei weiteren Fragen:

Ihre Fragen beantworten wir gerne telefonisch (0228 287-58310) während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Nutzen Sie insbesondere bei fraglichen Intoxikationen auch das Beratungsangebot des Giftinformationszentrums Bonn (telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 0228 19 240).

 

 

 
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