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Forensische Medizin

Der Arbeitsbereich Forensische Medizin deckt das gesamte Leistungsspektrum aus der Forensischen Pathologie (Untersuchung Verstorbener) und der Klinischen Rechtsmedizin (Untersuchung Lebender) ab. Das Angebot wird ergänzt durch die Leistungen des Arbeitsbereiches Forensische Radiologie. Nachfolgend finden Sie nähere Angaben zu den einzelnen medizinischen Leistungen:

Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben führen wir verschiedene Arten von Obduktionen (Leichenöffnungen) durch:

  • Gerichtliche Obduktionen (auf Anordnung)

  • Amtsärztliche Obduktionen

  • Obduktionen für Versicherungen

  • Obduktionen im Privatauftrag (mit Einwilligung)

Zur Klärung der Todesursache können in bestimmten Fällen nach der Obduktion noch Zusatzuntersuchungen erforderlich sein, z.B. chemisch-toxikologische, feingewebliche oder neuropathologische Untersuchungen.


Anmeldung/Terminvereinbarung/Mitteilung von Zusatzaufträgen über Sekretariat/Pforte:

Tel.: +49 228 287-58310
Fax: +49 228 287-58339

Das Leichenschau-Angebot des Institutes umfasst:

  • Amtsärztliche Leichenschau gemäß § 15 (1) BestG NRW vor Feuerbestattungen, Seebestattungen und Überführungen (Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr).

  • Gerichtsärztliche Leichenschau im Rahmen von Fundortinspektionen während des 24-Stunden-Bereitsschaftsdienstes für Staatsanwaltschaften und Polizei

Im Rahmen der sog. Klinischen Rechtsmedizin bieten wir die Untersuchung lebender Betroffener von Gewalt an. Eine Untersuchung umfasst: 

  • Gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungsbildern und anderer rechtsrelevanter Befunde, einschl. Fotodokumentation und Auswertung von Krankenunterlagen

  • Spurensicherung, einschl. erforderlicher Asservierung für etwaige Zusatzuntersuchungen (z.B. chemisch-toxikologische oder molekulargenetische Untersuchungen)

  • Gutachtenerstellung mit Beurteilung des Verletzungsbildes (z.B. hinsichtlich der Entstehungsmechanismen oder der Lebensgefährlichkeit)

Das Institut ist Partner des Projektes Anonyme Spurensicherung (ASS). Näheres hierzu finden Sie im Informationsflyer Anonyme Spurensicherung.

Lebendbegutachtungen können auch im Rahmen des 24-Stunden-Bereitschaftdienstes für Staatsanwaltschaften und Polizei angefordert werden.

Zur Begutachtung von Leichenfundorten (einschl. gerichtsärztlicher Leichenschau) stehen wir in einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für Staatsanwaltschaften und Polizei zur Verfügung. Zum Aufgabenspektrum der Rechtsmedizin gehört in diesem Zusammenhang v.a. die fachgerechte Todeszeitabschätzung, die Rekonstruktion von Verletzungs- und Geschehensabläufen und die Blutspurenmusteranalyse.

Die mittels Lichtmikroskopie durchgeführte feingewebliche Diagnostik der bei Obduktionen gewonnenen Organ- und Gewebeproben wird als Forensische Histologie bezeichnet. Sie dient vordergründig der Feststellung bestimmter krankhafter Veränderungen auf zellulärer Ebene.

Dieses Standardverfahren zur Vervollständigung der bei der Leichenöffnung begonnenen morphologischen Befunderhebung ist für die Todesursachendiagnostik von hoher Relevanz. Häufig können die bei der Obduktion makroskopisch erhobenen Verdachtsdiagnosen nur mittels Mikroskopie verifiziert oder ausgeschlossen werden, z.B. Lungenentzündungen oder Herzinfarkte. Einige Todesursachen lassen sich sogar nur mittels feingeweblicher Diagnostik nachweisen, z.B. todesursächliche Fettembolien nach Trauma. Auch das Ausmaß potentiell todesursächlicher Erkrankungen kann häufig nur durch die feingewebliche Diagnostik abgeschätzt werden.

Zusätzlich können mittels feingeweblicher Diagnostik auch weitere spezielle forensische Fragestellungen angegangen werden, z.B. die sog. Wundaltersschätzung zur Einordnung des Alters von Verletzungen.

Die Forensische Histologie ist somit in vielen Fällen ein wesentlicher Bestandteil der Obduktionsarbeit. Sie ist oft unverzichtbar, um ein Fremdverschulden am Tod einer Person auszuschließen.

Die Forensische Neuropathologie umfasst im Wesentlichen die vertiefte makro- und mikromorphologische Untersuchung des zentralen Nervensystems (ZNS). Der Fokus liegt auf der Feststellung zentralnervöser Erkrankungen sowie direkter und indirekter Folgen von (Gewalt-)Einwirkungen auf Gehirn und Rückenmark. Dabei können auch zahlreiche krankhafte und traumatische Veränderungen festgestellt werden, die sich der üblichen Obduktionstechnik im Routinebetrieb entziehen. Auch spezielle Fragen zu den Ursachen krankhafter Zustände oder zu Arten von Gewalteinwirkungen können dadurch beantwortet werden. Somit sind forensisch-neuropathologische Untersuchungen in einer Vielzahl spezieller Fragestellungen ein unverzichtbares und oft entscheidendes Element nicht nur für die Todesursachenbestimmung sondern auch zum Ausschluss eines Fremdverschuldens.

Für eine optimale morphologische Untersuchung bedarf das Gewebe des ZNS aufgrund der speziellen Konsistenz und des äußerst komplexen Aufbaus zunächst einer weiteren speziellen Vorbereitung. Nach mehrtägiger Fixierung in Formalinlösung erfolgt dann eine sorgfältige und umfassende morphologische Untersuchung der verschiedenen Hirnregionen, Hirnhäute und Rückenmarksbestandteile, einschließlich einer feingeweblichen Diagnostik mittels Lichtmikroskopie.

Eine forensisch-neuropathologische Untersuchung wird v.a. in den nachfolgenden Situationen empfohlen:

  • Zur vollständigen Erfassung und Beurteilung von Verletzungen und Verletzungsmustern bzw. bei Verdacht auf äußere (Gewalt-)Einwirkung(en) auf das Gehirn, z.B. zur Unterscheidung von Unfall- und Fremdeinwirkungs-bedingten Veränderungen, zur Unterscheidung von Unfall-bedingter und spontaner Hirnblutung oder zur Alterseinschätzung einer Veränderung.

  • Zum Nachweis eines Sauerstoffmangelschadens des Gehirns (sog. hypoxischer Hirnschaden), z.B. nach Beinahe-Ertrinken, nach Reanimationspflichtigkeit aus ungeklärter Ursache oder zum Ausschluss anderer möglicher Todesursachen.

  • Bei Verdacht auf plötzlichen Kindstod (sog. Sudden Infant Death Syndrome; SIDS), welcher zur Diagnosestellung den Ausschluss einer zentralnervös (mit-)bedinten Todesursache erfordert.

  • Zum Nachweis entzündlicher und tumoröser Veränderungen des Gehirns.

  • Zum Nachweis und zur Klärung der todesursächlichen Relevanz von bösartigen krankhaften Veränderungen der hirnversorgenden Gefäße (Gefäßmalformationen) wie bspw. Aussackungen der Gefäßwand (Aneurysmen) und Missbildungen zwischen arteriellen und venösen Gefäßen (arteriovenöse Malformationen).

  • Zur Abklärung eines plötzlich aufgetretenen, ungeklärten Todes im Rahmen einer bekannten Epilepsie (sog. Sudden Unexpected Death in Epilepsy; SUDEP).

Im Rahmen einer forensisch-osteologischen Begutachtung übergebener Skelett- und Knochenfunde können wir zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

  • Unterscheidung zwischen menschlichen und tierischen Ursprungs

  • Abschätzung der Liegezeit

  • Vorhandensein von Verletzungsspuren

  • Identitätsfragen

In diesem Kontext kann auch die Beurteilung und Dokumentation des Fundortes von Bedeutung sein (Fundortinspektion).

Neben den o.g. Leistungen bietet das Institut für Rechtsmedizin diverse Sachverständigengutachten zu weiteren medikolegalen Fragestellungen an, z.B.:

  • Kausalität (z.B. zwischen Krankheiten, Verletzungen und Todeseintritt)

  • Fahrsicherheit

  • Schuldfähigkeit

  • Rekonstruktionen

  • Behandlungsfehlervorwürfe

 
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