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Forensische Genetik

Das Institut für Rechtsmedizin Bonn erstattet Abstammungsgutachten für Gerichte, Privatpersonen oder im Rahmen von Familienzusammenführungen.

 

Kontakt

Sie möchten ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben oder haben hierzu Fragen? Melden Sie sich gerne bei den Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung. Diese beraten Sie gerne unter folgender Telefonnummer: 0228 2875 8324.

 

Für Gerichte

Im Auftrag von Gerichten führen wir Abstammungsuntersuchungen durch.
Die Fragestellung ergibt sich dabei jeweils aus dem richterlichen Beweisbeschluss. Gerne beraten wir die zuständigen Familienrichter*innen unter folgender Telefonnummer: 0228 2875 8324.

 

Für Privatpersonen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre offenen Abstammungsfragen durch eine DNA-Analyse zu klären. Sei es ein „klassischer“ Vaterschaftstest (Vater - Mutter - Kind) oder ein Mutterschaftstest (o.Ä.). Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen Ihre Fragestellung, legen die notwendigen Untersuchungen fest und informieren Sie über die Kosten. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos unter der folgenden Telefonnummer: 0228 2875 8324.

Bei komplexen Abstammungsbegutachtungen, wie z.B. Geschwister- und Halbgeschwisterschaften, beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt und welche Personen in die Analyse mit einbezogen werden sollten.

 

Anmerkung:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine „heimlichen“ Vaterschaftstests durchführen und dass diese nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) ungesetzlich und strafbar sind! D.h. es muss das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten Vorliegen. Bei minderjährigen Kindern unterschreibt die/der Sorgeberechtigte für das Kind.

Die erstellten Gutachten werden von den Gerichten sowie Behörden (Jugendamt, Ausländerbehörde etc.) anerkannt.

Außerdem arbeiten wir eng mit verschiedenen Behörden und Ämtern in Deutschland zusammen. Ist eine Probenabnahme im Ausland notwendig, kann dies über die Deutschen Botschaften oder über die Internationale Organisation für Migration (IOM) im jeweiligen Land organisiert werden.

 

Für Ausländerbehörden

Wenn Sie ein im Ausland lebendes Kind und/oder lebende(n) Ehepartner/Verwandtschaft haben oder aus dem Ausland zu Ihrer in Deutschland lebenden Familie ziehen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Abstammungsnachweis als Beleg für Ihr Verwandtschaftsverhältnis.

Gerne erstellen wir für Sie ein Abstammungsgutachten, das auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist und das von Gerichten und Behörden anerkannt wird.

Die Probenabnahme bei den in Deutschland lebenden Beteiligten erfolgt im Regelfall im Institut für Rechtsmedizin in Bonn mit eindeutiger Identitätssicherung. Eine Probenabnahme im Ausland wird nach Auftragserteilung über das Auswärtige Amt in Berlin bzw. die entsprechende deutsche Botschaft im Ausland organisiert.

Beratungsgespräche und Probenentnahme sind auch in englischer Sprache möglich.

 

Methodik

Die von uns durchgeführten DNA-Untersuchungen umfassen die Analyse von STR-Polymorphismen, die mittels der PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) und anschließender kapillarelektrophoretischer Auftrennung darstellbar sind. Die DNA-Analyse wird mit bis zu 26 verschiedenen STR-Systemen auf über 10 verschiedenen Chromosomen durchgeführt.

Die Begutachtungen werden gemäß den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) vom 01.02.2010 sowie den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostikkommission (GEKO) „zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung gemäß §23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung“ vom 11.07.2011 und „für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG“ vom 26.07.2012 und nach aktuellen Qualitätsstandards durchgeführt.

Der Funktionsbereich nimmt regelmäßig erfolgreich an externen Ringversuchen (DGAB) teil und ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.

Im Funktionsbereich der Forensischen Genetik werden in enger Abstimmung mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte Asservate aus diversen Delikten molekulargenetisch untersucht.

Bei der molekulargenetischen Analyse von Spurenmaterial ist neben der enzymatischen Bestimmung der Spurenart (Blut, Speichel, Prostata-spezifisches Antigen oder Urin) die Zuordnung von tatbeteiligten Personen zu einem Tatgeschehen von hohem forensischem Interesse.

In diesem Zusammenhang richten sich die routinemäßig durchgeführten forensischen Nukleinsäure-Analysen vornehmlich an die durch die KTU angefertigten Abriebe oder an Original-Asservate, welche bei uns zur Bearbeitung eingereicht wurden.

Der Funktionsbereich Forensische Genetik nimmt erfolgreich an regelmäßig stattfindenden externen Ringversuchen (GEDNAP & TrACE) und Qualitätskontrollen teil und ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.

 

Anmerkung:

Spurenaufträge werden in unserem Haus ausschließlich im Auftrag der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte durchgeführt. Eine private Spurenbegutachtung ist nicht möglich.

Für die Polizeibehörden bzw. die Staatsanwaltschaften besteht die Möglichkeit, die Identifizierung unbekannter Toten basierend auf DNA-Analysen in Auftrag zu geben. Hierzu wird neben DNA-Material von den unbekannt Verstorbenen auch eine geeignete Vergleichsprobe benötigt, bspw. ein persönlicher Gegenstand, eine DNA-Probe von nahen Blutsverwandten oder ein bereits vorhandenes DNA-Profil aus einer polizeilichen Datenbank.

Zur Klärung, ob bei einem biologischen Material (wie etwa nach einer Blutalkoholanalyse, nach einem Drogenscreening oder Gewebeproben im Rahmen pathologischer Untersuchungen) bspw. eine Vertauschung o.Ä. stattgefunden hat, kann ein entsprechendes Identitätsgutachten auch für Privatpersonen erstellt werden.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder ein entsprechendes Identitätsgutachten erstellen lassen möchten, so melden Sie sich gerne unter der folgenden Telefonnummer: 0228 2875 8324.

 
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