PJ-Richtlinien


Richtlinien für die Durchführung des Praktischen Jahres
(gültig ab 29. August 2011)


Die Ausbildungsrichtlinien müssen den Studierenden zu Beginn ihres Praktischen Jahres ausgehändigt werden und den ausbildenden Ärztinnen und Ärzten bekannt sein.

Jedes akademische Lehrkrankenhaus, und jedes Einzelklinikum des Universitätsklinikums Bonn, das an der Ausbildung der Studierenden an der Universität Bonn beteiligt ist, ernennt eine/n PJ–Koordinator/in. Jeder und jedem Studierenden wird zu Beginn des Tertials zudem ein/e Mentor/in zugeteilt, der oder die für die oder den Studierenden bei Fragen und Problemen Ansprechpartner/in ist. Die oder der PJ-Beauftragte übernimmt innerhalb der Klinik die Zeitplanung und Organisation der studentischen Ausbildung und ist Ansprechpartner/in für Gremien, das Studiendekanat sowie die an der Lehre im PJ beteiligten Ärztinnen und Ärzte.


Aufgaben der Kliniken und Lehrpraxen
Am ersten Tag des Tertials wird den Studierenden im PJ ein Log-Buch für das entsprechende Fachgebiet ausgehändigt. Im Log-Buch sind alle Tätigkeiten aufgeführt, die die Studierenden im jeweiligen Tertial lernen und praktizieren sollen. Diese sollen von den Ärzten der Klinik bzw. Lehrpraxis demonstriert und kontrolliert werden.


Ziele der Ausbildung
Im praktischen Jahr soll der/die Studierende die bisher erworbenen Kenntnisse vertiefen und unter Anleitung die Befähigung erwerben, die für die anschließende selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes theoretisch, praktisch und ethisch erforderlich sind, vgl. § 3 Abs. 4 ÄAppO. Die Ausbildung am Krankenbett soll dabei im Vordergrund stehen.

PJ-Studierende

    • erwerben die erforderliche Kenntnis und Fertigkeit, um die wichtigen und häufigen Erkrankungen sowie akut lebensbedrohliche Situationen zu erkennen und deren Behandlung einzuleiten,
    • legen Verhaltensweisen und Einstellungen an den Tag, welche ihrer Akzeptanz durch Patienten und Angehörige der Heilberufe sowie dem Ansehen der Ärzteschaft in der Gesellschaft förderlich ist,
    • sind willens und geeignet, sich ständig auf dem wissenschaftlich neuesten Stand zu halten.

Die Studierenden sollen daher im letzten Abschnitt ihrer Ausbildung sowohl mit den ärztlich-menschlichen Aufgaben ihres künftigen Berufes als auch mit den zu seiner Ausübung notwendigen handwerklichen Fertigkeiten vertraut gemacht werden. Sie dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern, vgl. § 3 Abs. 4 Satz 7 ÄAppO. Zur strukturierten Einhaltung dieser Ziele werden Log-Bücher eingesetzt, die durch eine PJ-Kommission entwickelt, evaluiert und ständig verbessert werden.

Die wöchentliche Präsenzzeit in den Klinika beträgt 40 Stunden inklusive theoretischer Ausbildung. Es sind den Studierenden während der Präsenzzeit ausreichend Verpflegungspausen einzuräumen.


Gliederung des Praktischen Jahres
Nach § 1 Abs. 2 der ÄAppO umfasst das Praktische Jahr eine zusammenhängende, in der Regel ganztägige praktische Ausbildung von 48 Wochen.
Das Praktische Jahr beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August.

Die Ausbildung gliedert sich gemäß § 3 ÄAppO Abs. 1 in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in:
    • Innerer Medizin (die Studierenden werden für dieses Pflichttertial in einer Klinik 16 Wochen eingesetzt oder auf Wunsch in max. zwei Kliniken des Universitätsklinikums Bonn, wobei dann die Ausbildungszeit zwei mal acht Wochen beträgt),
    • Chirurgie (die Studierenden werden für dieses Pflichttertial in einer Klinik 16 Wochen eingesetzt oder auf Wunsch in max. zwei Kliniken des Universitätsklinikums Bonn, wobei dann die Ausbildungszeit zwei mal acht Wochen beträgt. Die Ausbildung kann in der Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie, in der Herzchirurgie sowie in der Unfallchirurgie erfolgen),
    • wahlweise eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete (Wahlfach PJ), ab Februar 2009 auch Allgemeinmedizin.

Als Wahlfach im PJ werden an der Medizinischen Fakultät Bonn sowie an den angeschlossenen Lehrkrankenhäusern die in Anlage 1 aufgeführten Wahlfächer angeboten.


Allgemeine Ausbildungsinhalte im Praktischen Jahr
Bei der Betreuung der ihm/ihr zugewiesenen Patienten ist der/die Studierende insbesondere für folgende Tätigkeiten vorzusehen:
    • Erhebung der Anamnese und des körperlichen Status seiner/ihrer Patienten
    • Diskussion der erhobenen Untersuchungsbefunde
    • Durchführung der Visiten
    • Führung der Krankenakte
    • Erstellung des Diagnose- und Therapieplans
    • Teilnahme an allen vorgesehenen funktionsdiagnostischen Maßnahmen
    • Assistenz bei Operationen und invasiven Eingriffen
    • Vorstellung der Patienten bei Ober- oder Chefarztvisiten
    • Besprechung der pflegerischen und sozialfürsorglichen Maßnahmen mit dem entsprechenden Personal
    • Gesprächsführung mit dem Patienten und seinen Angehörigen
    • Erstellen und Mitunterzeichnen des Arztbriefes
    • Dokumentation von fünf Patientenfällen mit anschließender oberärztlicher Diskussion

Darüber hinaus sollte:
    • der/die Studierende an den im Stationsalltag üblichen Besprechungen (Stationsbesprechungen, Röntgenbesprechungen, pathologisch anatomischen Demonstrationen, klinisch-pathologischen Konferenzen) teilnehmen
    • der/die Studierende an einem EKG- und Röntgenkurs für PJ-Studierende sowie PJ-spezifischen Fortbildungen teilnehmen der/die Studierende in alle Entscheidungen einbezogen werden, die von ihm/ihr betreute Patienten betreffen
    • die Einteilung für eine Tätigkeit im Operationssaal und auf der Intensivstation der Vermittlung eines Überblickes über das Geschehen während der Operation und auf der Intensivstation dienen
    • der/die Studierende am Bereitschaftsdienst teilnehmen
    • dem/der Studierenden bei „Halbzeit“ ein Beurteilungsgespräch gewährt werden
    • jeder/m Studierenden ein Ansprechpartner am akademischen Lehrkrankenhaus bzw. an der jeweiligen Klinik des Universitätsklinikums benannt werden (Mentor).

Ausbildungsstätten
Die Ausbildung im Praktischen Jahr erfolgt an den Universitätskliniken, an den Akademischen Lehrkrankenhäusern sowie ab Februar 2009 für das Wahlfach Allgemeinmedizin in akkreditierten allgemeinmedizinischen Praxen (vgl. Anlage 1). Sie stellen sich im Internet anhand vordefinierter Kriterien kurz vor.


Splitting
Von der Medizinischen Fakultät Bonn wird seit Februar 2007 ein Splitting für ein Auslandstertial anerkannt, hierfür muss die Zustimmung des Landesprüfungsamtes vorliegen. Grundsätzlich ist nur ein Splitting an Ausbildungsstätten erlaubt, die vom Landesprüfungsamt anerkannt sind (jeweils 2 x 8 Wochen). Seit August 2008 kann die Ausbildung acht Wochen im Ausland und acht Wochen an den Universitätskliniken bzw. einem unserer Lehrkrankenhäuser absolviert werden. Ein Splitting an einer Hochschule, z.B. Universität und Lehrkrankenhaus, ist nicht möglich, da nur eine Tertialbescheinigung für die 16 Wochen ausgestellt werden kann.


Ableistung des Praktischen Jahres im Ausland
Maximal zwei PJ-Tertiale können an einer vom Landesprüfungsamt anerkannten ausländischen Ausbildungsstätte und nur nach dessen Zustimmung im Ausland absolviert werden.
Mindestens ein PJ-Tertial muss pflichtgemäß am Universitätsklinikum Bonn abgeleistet werden.
Selbststudienzeiten richten sich nach den Ausbildungsrichtlinien des Krankenhauses im Ausland.
Die Studierenden müssen sich für die Zeiten des Auslandsstudiums haftpflicht- und unfallversichern.


Voraussetzungen für die Zulassung zum Praktischen Jahr
Nach § 3 Abs. 1 ÄAppO kann das PJ nicht vor Ablauf von zwei Jahren und zehn Monaten nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung begonnen werden. Die Studierenden können das PJ erst beginnen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 27 ÄAppO erfüllt haben.
Zum Praktischen Jahr an der Medizinischen Fakultät Bonn wird zugelassen, wer an der Universität Bonn ordentlich immatrikulierte/r Studierende/r ist.



Grundsätzliches zum Praktischen Jahr


Immatrikulation
Studierende (incl. externer Studierender), die das Praktische Jahr am Universitätsklinikum Bonn oder an den angeschlossenen akademischen Lehrkrankenhäusern absolvieren möchten, müssen während der gesamten Dauer des Praktischen Jahres an der Universität Bonn immatrikuliert sein. Die Studierenden benötigen die Zulassung zum Praktischen Jahr (sog. PJ-Reife), ausgestellt von der Universität, an der sie den klinischen Abschnitt ihres Studiums absolviert haben.
Die/Der Studierende darf gem. § 3 Abs. 4 Satz 1-3, 7 ÄAppO nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre/seine Ausbildung nicht fördern.


Ausbildungsgeld / Verpflegung / Arbeitskleidung
Die Studierenden, die das Praktische Jahr im Universitätsklinikum Bonn absolvieren, erhalten monatlich 400 Euro. Akademischen Lehrkrankenhäusern ist es freigestellt, ein Ausbildungsgeld bis maximal 400 Euro/Monat zu zahlen. Ein Arbeits- bzw. Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne besteht nicht, evtl. anfallende Sozialversicherungsbeiträge und Steuern müssen durch die Studierenden selbst abgeführt werden. Gegebenenfalls muss die/der Studierende das BAföG-Amt oder einen Stipendiengeber von der Annahme des Ausbildungsgeldes benachrichtigen. Die Annahme des Ausbildungsgeldes kann vom Studierenden abgelehnt werden. Das Krankenhaus stellt den PJ-Studierenden pro Tag eine Verpflegung sowie Arbeitskleidung kostenfrei zur Verfügung.


Anwesenheitszeiten
Die wöchentliche Anwesenheitszeit beträgt 40 Stunden inklusive theoretischer Ausbildung. Es sind den Studierenden während der Anwesenheitszeit ausreichend Verpflegungspausen einzuräumen.
Laut § 3 Abs. 4 Satz 4 ÄAppO sollen die Studierenden in der Regel ganztägig angepasst an die jeweilig vorherrschenden Arbeitszeiten an allen Wochenarbeitstagen (5 x 8 Std. tägl.) im Krankenhaus anwesend sein. Darüber hinaus anfallende „Überstunden“ sind im Verhältnis 1:1 mit Freizeit auszugleichen.


Bereitschafts-, Nacht- bzw. Wochenenddienste
Während des Praktischen Jahres sind PJ-Studierende verpflichtet, an Bereitschafts-, Nacht- bzw. Wochenenddiensten teilzunehmen. Sie sollten möglichst 1 bis 2 mal pro Monat an Bereitschafts- bzw. Nachtdiensten (max. 8 pro Tertial) teilnehmen, inklusive einer Teilnahme an einem Wochenenddienst (1 x pro Tertial). Sofern der/die Studierende an einem Bereitschafts-, Nacht- bzw. Wochenenddienst teilgenommen hat, ist die absolvierte Anwesenheit entsprechend auszugleichen, wobei der/die Studierende nach einem Nachtdienst von der Anwesenheitspflicht am nächsten Tag zu befreien ist.
Bei fehlenden räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der Studierenden ist der Nachtdienst nicht obligatorisch.


Fehlzeiten
Laut § 3 Abs. 3 ÄAppO können auf die Ausbildung im PJ bis zu insgesamt 20 Fehltage (Urlaubs-/Krankheitstage) angerechnet werden.
Wählt der/die Studierende ein Splittingverfahren im Rahmen eines Auslandstertials, sollte der/die Studierende in diesem Tertial keine Fehlzeiten nehmen.


Selbststudienzeiten
Für das Selbststudium im Praktischen Jahr sind 10 Tage pro Tertial vorgesehen. Davon darf maximal 1 Tag pro Woche zum Selbststudium verwendet werden. Die Selbststudienzeiten können nicht akkumuliert und nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Die zum Selbststudium verwandten Zeiten sind gegenüber dem PJ-Beauftragten anzuzeigen. Es besteht während der Zeiten des Selbststudiums keine Anwesenheitspflicht.


Mutterschutz
Bei Fragen zum Mutterschutz im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit wenden sich die Studierenden an den Betriebsärztlichen Dienst des Universitätsklinikums Bonn. Sie werden arbeits- und tätigkeitsbezogen beraten und auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen hingewiesen. Über länger andauernde Unterbrechungen (mehr als 20 Tage) entscheidet das LPA. Es werden nur Tertiale des PJ angerechnet, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Evaluation
Alle Ausbildungseinheiten im Praktischen Jahr werden regelmäßig evaluiert. Hierbei werden erfragt:
    • die Beurteilung des organisatorischen Ablaufes
    • die Beurteilung der Lehre am Krankenbett/der Lerneffekt aus Sicht der Studierenden
    • die Beurteilung der Vermittlung der Theorie (Fortbildungen).
Die Lehrkrankenhäuser und Einzelkliniken sollen ihr Selbstprofil nach einer vorgegebenen Maske auf ihrer Homepage veröffentlichen (Anlage 2). Die Einzelvorstellungen der Kliniken werden auf der Homepage des Studiendekanates verlinkt.


Anlage 1



Ausbildende Krankenhäuser / Wahlfächer


Universitätskliniken BonnGynäkologie, Pädiatrie, Anästhesie, Orthopädie, HNO-Heilkunde, Psychiatrie, Neurologie, Epileptologie, Neurochirurgie, Radiologie, Augenheilkunde, Urologie, Dermatologie, Nuklearmed., MKG-Chirurgie, Psychosomatik, Palliativmed.
Marienkrankenhaus Bonn

Beginn: belegt nur August

Gynäkologie, Radiologie, Pädiatrie, Psychosomatik, Anästhesiologie, Kinderchirurgie
Marienhospital EuskirchenGynäkologie, Radiologie, Anästhesiologie, Psychiatrie
Klinikum Lüdenscheid

Pädiatrie, Urologie, Gynäkologie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie, Augenheilkunde, Anästhesie, Radiologie, HNO-Heilk., Psychosomatik, Dermatologie, Strahlentherapie
Ev. Klinken Bonn – Waldkrhs Anästhesie, HNO-Heilkunde, Radiologie, Urologie
Ev. Kliniken Bonn - Johanniter Krhs Gynäkologie, Augenheilkunde, Anästhesie
Malteser Krankenhaus BonnGynäkologie, Urologie, Anästhesie, Geriatrie, Radiologie,
Palliativmedizin
Kreiskrankenhaus WaldbrölRadiologie, Anästhesie
Kreiskrankenhaus MechernichAnästhesie, Urologie, Gynäkologie, Radiologie, Pädiatrie, Geriatrie, Orthopädie
Stiftshospital AndernachGynäkologie, Anästhesie, Radiologie, Urologie
Ev. Krks Bergisch- GladbachGynäkologie, Anästhesie, Radiologie

Chirurgie und Innere Medizin sind Pflichtfächer. Das Wahlfachangebot ergibt sich aus der obigen Aufstellung. Die Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin können nicht zweimal absolviert werden.

Seit Februar 2009 wird Allgemeinmedizin als Wahlfach angeboten.




Die Richtlinien können Sie als PDF herunterladen: PJ-Richtlinie, Stand: September 2011