Für Beschäftigte am UKB


Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten eine, den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien entsprechende, arbeitsmedizinische Betreuung anzubieten.


Es wird unterschieden zwschen Pflichtuntersuchungen, die Voraussetzungen für die Ausübeung einer bestimmten Tätigkeit sind und Angebotsuntersuchungen, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten anbieten muss, von deren Ergebnis aber nicht die berufliche Einsatzfähigkeit abhängt.
Zusätzlich gibt es noch Wunschuntersuchungen. Diese kann jeder Beschäftigte in Anspruch nehmen, wenn er einen Zusammenhang zwischen seiner beruflichen Tätigkeit einerseits und seinen gesundheitlichen Beschwerden andererseits vermutet.