Mitarbeiter der Universität und des Klinikums sowie Studierende, die aus dienstlichen Gründen bzw. im Rahmen von ausgewiesenen Lehrveranstaltungen ins (tropische) Ausland reisen, sollen rechtzeitig vorher über die gesundheitlichen Risiken arbeitsmedizinisch beraten werden. Für diesen Personenkreis werden die notwendigen medizinischen Maßnahmen vom Betriebsärztlichen Dienst koordiniert.
Alle erforderlichen Impfungen (einschl. Gelbfieber) können beim Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden.
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Der Reiseleiter/Exkursionsleiter/Vorgesetzte ist verpflichtet, in Form einer Unterweisung auf die Gefährdungen und die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen wie z.B. Impfungen hinzuweisen.
Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Formular: Dokumentation der durchgeführten Unterweisung (PDF-Datei)
Die Kosten für die Beratung, eventuell erforderliche Impfungen oder weiterführende Untersuchungen übernimmt die Universität.
Für fakultative Auslandsaufenthalte, z.B. Famulaturen und PJ-Tätigkeiten können diese Kosten nicht durch die Universität übernommen werden und sind durch die Studierenden selbst zu tragen. Die Kosten für reisebedingte Schutzimpfungen werden für Privatreisen jedoch durch verschiedene Krankenkassen erstattet.
Ansprechpartner:
Betriebsärztinnen Fr. Kaminski und Fr. Minas, Tel. +49 (0)228 287 16176