Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten eine, den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien entsprechende, arbeitsmedizinische Betreuung anzubieten.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vom 24.12.2008 fasst die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gentechniksicherheitsverordnung und weiterer Verordnungen zur Gewährleistung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge zusammen. Es ergeben sich damit Änderungen bezüglich der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Bereich der Universität, die besonders von den Fachvorgesetzten vor Ort zu beachten sind.
Das in nachfolgendem Dokument (Rundschreiben 49/2010) beschriebene Verfahren tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft. Das Rundschreiben Nr. 40/2005 wird zum Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft gesetzt
Rundschreiben der Universität Bonn 49/2010 als PDF