Wissenschaftlich motivierten Studierenden der Human- und Zahnmedizin eröffnet sich über das SciMed-Promotionsstipendium die Möglichkeit, mit einer anspruchsvollen experimentellen Promotionsarbeit im Rahmen eines extramural finanzierten Forschungsprojekts (z.B. DFG oder BMBF) einen frühen Einstieg in die biomedizinische Forschung zu finden.
Kooperation mit dem SciMed-Programm der Medizinischen Fakultät
Zum Sommersemester 2011 wurde das SciMed-Programm der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn umstrukturiert und in die beiden Zweige promotionsvorbereitendes Pre-SciMed und SciMed-Promotionskolleg aufgegliedert. Gleichzeitig wurde das bisherige BONFOR-Promotionsstipendium in das SciMed-Promotionskolleg integriert und in SciMed-Promotionsstipendium umbenannt.
Das SciMed-Promotionskolleg stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen SciMed-Programms dar und ermöglicht eine strukturierte Doktorandenausbildung zum Dr.med./ Dr.med.dent. mit kontinuierlicher promotionsbegleitender Stipendiaten-betreuung. Zu den promotionsbegleitenden Instrumenten zählen eine übergreifende Methodenausbildung, Mentoringgespräche sowie eine wissenschaftliche Betreuung und Evaluation. Nähere Informationen zum Promotionskolleg erteilt die SciMed-Geschäftsstelle (Fr. Dr. A. Weber, www.scimed.uni-bonn.de).
Über die Vergabe der BONFOR-finanzierten Promotionsstipendien entscheidet die ausschließlich für Stipendienbelange eingerichtete BONFOR-Unterkommission. Die Mitglieder der Unterkommission begutachten die Promotionsprojekte und stehen den zukünftigen Kollegiaten für konstruktive Hilfestellung im Rahmen der Midterm-Reports und des Mentoring zur Verfügung. Nach der Stipendienvergabe durch BONFOR erfolgt in der SciMed-Geschäftsstelle die Aufnahme der Stipendiaten in das SciMed-Promotionskolleg.
Vergabekriterien
Antragsberechtigt sind Arbeitsgruppenleiter (mit formaler Zusage eines Hochschullehrers). Die Arbeitsgruppe, in die der Stipendiat eingebunden sein wird, muss über begutachtete externe Drittmittel-Förderungen verfügen (nach den Kriterien der NRW-Dekanate als begutachtet eingestufte Drittmittelprojekte).
Bei der Evaluation sind die wissenschaftliche Qualität des Projektes und die Qualifikation des Bewerbers zentrale Bewilligungskriterien. Die Teilnahme des Bewerbers am promotionsvorbereitenden Pre-SciMed besitzt ebenfalls hohen Stellenwert, stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Die Begutachtung erfolgt durch ein internes wissenschaftliches Gutachten sowie ein Auswahlgespräch (Physikumsnote 3,0 oder darunter: 2 Auswahlgespräche).
Im Regelfall sollen die Stipendiaten sich für ein Semester vom Studium beurlauben lassen sowie in den unmittelbar davor und danach liegenden Semesterferien am Forschungsprojekt arbeiten, um sich ganz der wissenschaftlichen Aufgabe widmen zu können. Im zweiten Förderjahr entfällt die Notwendigkeit eines Freisemesters.
Antragstellung
Anträge für ein SciMed-Promotionstipendium sind an die BONFOR-Kommission zu richten und über das elektronische Verfahren BONFOR-eAntrag einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitsgruppenleiter oder Hochschullehrer (vgl. Vergabekriterien). Die Beantragung direkt durch den Promotionskandidaten ist nicht möglich.
Nebenbeschäftigung
Der Umfang einer Nebenbeschäftigung ist für die Dauer des Promotionsstipendiums auf max. 8 Stunden pro Woche begrenzt.
Reisekostenzuschuss
Der Reisekostenzuschuss wird ausschließlich für Reisen gewährt, die in Verbindung mit der Präsentation der Resultate der BONFOR-geförderten Promotionsarbeit stehen, welche durch den Stipendiaten selbst vorgestellt werden.
Der Zuschuss wird nach der Reise berechnet und direkt auf das Privatkonto des Promovenden überwiesen.
Die Reisebeihilfe kann auch nach Ende der BONFOR-Förderung abgerufen werden. Solange der maximale Zuschussbetrag von 500 € nicht überschritten wird, kann die Beihilfe auf mehrere Tagungen verteilt gewährt werden.
Gemäß den UKB-Reisekostenrichtlinien werden Übernachtungskosten in Großstädten im Inland mit mehr als 100.000 Einwohnern mit max. 80 € bezuschusst (unter 100.000 EW: max. 50 €). Verpflegungskosten können nicht berücksichtigt werden.
Nach Reiserückkehr sind folgende Unterlagen/ Originalbelege beim BONFOR-Sekretariat einzureichen:
- formloses Antragsschreiben inkl. tabellarischer Aufstellung der geltend gemachten Kosten
- private Bankverbindung
- Teilnahmenachweis (eingereichter Abstract und Teilnahmebestätigung des Veranstalters)
- Originalrechnungsbelege: Kongressgebühr, Aufwendungen für An- und Abreise und Unterbringung
| Förderumfang | Personal (aktueller BAföG-Höchstsatz) Verbrauchsmaterial (max. 6.000 €, inkl. Tierkosten) Reisekostenzuschuss (max. 500 €) |
| Förderdauer | 12 Monate |
| Fortsetzungsantrag | 12-monatige Förderverlängerung (Einreichung eines Fortsetzungsantrags inkl. Zwischenbericht) |
| Antragsstellung | ==> |
| Antragsfristen | ==> |
| Antragsaufbau | ==> |