Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen
Studierende gelten weitestgehend als Beschäftigte im Sinn der einschlägigenArbeitsschutz-Gesetzgebung!
Das heißt, daß die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bis hin zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auch bei Studenten (z.B. bei Praktika im Laborbereich und anderen gefährlichen Arbeitsplätzen) eingehalten werden muß.
Jedoch kann, soweit nicht andere Erkenntnisse vorliegen, im Bereich der Universität davon ausgegangen werden, daß keine Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind bei Vorliegen folgender Kriterien:
- Einhaltung der generellen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien (GUV16.17)
- Arbeiten mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen
- Arbeiten in geeigneten Abzügen
- Keine personelle Überbelegung der Räume
- Ordnungsgemäße Lagerung der Gefahrstoffe
- Auffangen der bei Reaktionen freiwerdenden Gase von Gefahrstoffen möglichst in Absorptionslösungen
- Meidung des Hautkontaktes mit hautresorptiven und krebserzeugenden Gefahrstoffen durch die Arbeitsmethode und/oder das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
In allen Fragen bezüglich arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen wenden Sie sich bitte direkt an den Betriebsarzt, Tel.: 287-16176 bzw. hausintern 88- 16176. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit finden Sie wie bekannt unter www.sichtech.uni-bonn.de oder Sie wenden sich an die Abteilung 4.2 Sicherheitswesen/ Umweltschutz , Tel. : 17098 oder 15992.